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Jahresbericht 2023

Datenschutzerklärung

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt der Seiten
Stiftung der kleinen Freuden
c/o Monika Stephenson
Im langen Loh 178
4054 Basel
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bildnachweise:
Eigene Bilder.

Stiftungsrat

Mitglieder des Stiftungsrates

  • Monika Stephenson, Präsidentin
  • Marianne Bosshart, Kassiererin
  • Tatjana Geiger, Protokollführerin
  • Dr. med. Henriette Hug-Batschelet
  • Therese Müller
  • Claudine Haller
  • Axel Scherrer

Fundraising

In ihrem 50-jährigen Bestehen konnte die Stiftung zahlreichen Kindern mit einem Geschenk Freude bereiten. Es werden auch im In- und Ausland Projekte von Institutionen unterstützt, die dem Wohl von Kindern dienen. Zudem kann die Stiftung der kleinen Freuden eigene Projekte der Kinderhilfe realisieren.

Zusammen können wir noch mehr erreichen!

Helfen Sie uns, Kindern aus finanziell schlechter gestellten Verhältnissen, kleine Freuden zu bereiten. Mit Ihrer Spende können wir Ferienlager, Jahresbeiträge für Vereine und Musikstunden finanzieren oder Velos und andere Gebrauchsgegenstände schenken und so ein Strahlen in Kinderaugen zaubern.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Stiftung der kleinen Freuden ist in der Schweiz gemeinnützig anerkannt und registriert. Ihr Beitrag ist deshalb in der Schweiz von der Steuer absetzbar. Wir senden Ihnen gerne Ende Jahr eine Bescheinigung.

Ihre Spende kommt vollumfänglich den Kindern zugute, da wir uns alle ehrenamtlich dafür einsetzen.


Unsere Adresse

Stiftung der kleinen Freuden
Monika Stephenson (Präs.)
Im langen Loh 178
4054 Basel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unser Spendenkonto

UBS Switzerland AG
IBAN CH46 0023 3233 1061 2017 0
Konto 233-10612017.0
BIC UBSW CHZH80

pdfEinzahlungsschein mit QR-Code

 

Kassenbericht

pdfJahresabschluss_SfkF_2022.pdf

 

 

 

 

Kontakt

Domizil- und Postadresse

Stiftung der kleinen Freuden
Monika Stephenson
Im langen Loh 178
4054 Basel
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Spenden sind jederzeit willkommen:

Bankkonto Stiftung der kleinen Freuden
UBS AG, CH-8098 Zürich
PC Konto: 80-2-2
Stiftung der kleinen Freuden
Kto. 233-10612017
IBAN: CH46 0023 3233 1061 2017 0
BIC: UBSWCHZH80A

pdfEinzahlungsschein mit QR-Code

Statut

I.
Unter dem Namen Stiftung der kleinen Freuden besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung im Sinne der Artikel 80 (achtzig) und folgenden des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie ist im Handelsregister Basel-Stadt eingetragen.

II.
Die Stiftung bezweckt Kindern aus weniger privilegierten Verhältnissen mit kleinen Geschenken Freude zu bereiten. Damit soll den Beschenkten der Glaube an sich selbst und deren Vertrauen in die Mitmenschen gefördert werden. Die Stiftung erwartet zur Auffindung bedürftiger Fälle die Mitarbeit der Öffentlichkeit sowie von Spitälern, Fürsorgeinstitutionen, Behörden, Pfarrämtern und so weiter. Die Stiftung kann auch im In- und Ausland Projekte von Institutionen unterstützen, die dem Wohl von Kindern dienen. Zudem kann die Stiftung eigene Projekte der Kinderhilfe realisieren.

III.
Als anfängliches Stiftungsvermögen wurde bei Errichtung der Stiftung ein Betrag von CHF 20’000.-- (Franken zwanzigtausend) gewidmet. Die weitere Äufnung erfolgt durch Zuweisung des Erlöses von Wohltätigkeitsanlässen, welche von der Stiftung organisiert werden sowie durch freiwillige Spenden der Industrie, des Handels und Gewerbes, von Banken und Privaten, ferner durch Schenkungen und Legate. Alle Zahlungen erfolgen auf das Bankkonto der Stiftung.

IV.
Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat aus einem oder mehreren Mitgliedern. Weitere Mitglieder werden durch Kooptation ernannt. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Die Einberufung des Stiftungsrates erfolgt durch den Präsidenten oder auf Verlangen von zwei Mitgliedern schriftlich und mit Angabe der Traktanden mindestens 14 (vierzehn) Tage vor dem Sitzungstage. Den Vorsitz an den Sitzungen des Stiftungsrates führt der Präsident oder in dessen Verhinderung ein anderes vom Stiftungsrat bezeichnetes Mitglied. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse grundsätzlich offen und mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid. Beschlussfassungen auf dem Zirkularwege sind zulässig.

Stiftungszweck

Die Stiftung bezweckt Kindern aus weniger privilegierten Verhältnissen mit kleinen Geschenken Freude zu bereiten.

Typische Geschenke, die in den meisten Fällen auf Hinweis von sozialen Institutionen ausgerichtet werden, sind zum Beispiel 300 Franken für ein Snowboard, 250 Franken als Beitrag für eine Ferienreise, 200 Franken für Spielsachen und Bücher oder auch nur 80 Franken für die Mitgliedschaft in einem Fussballclub.

Praktisch jeder Franken kann aus den Spenden weitergegeben werden, da die Spesen der Stiftung minimal sind. Alle Stiftungsräte arbeiten ehrenamtlich. In ihrem 50-jährigen Bestehen konnte die Stiftung zahlreichen Kindern mit einem Geschenk Freude bereiten. Es werden auch im In- und Ausland Projekte von Institutionen unterstützt, die dem Wohl von Kindern dienen. Zudem kann die Stiftung der kleinen Freuden eigene Projekte der Kinderhilfe realisieren.

Home

Zusammen können wir noch mehr erreichen!

Helfen Sie uns, Kindern aus finanziell schlechter gestellten Verhältnissen, kleine Freuden zu bereiten.Zeichnung

Mit Ihrer Spende können wir Ferienlager, Jahresbeiträge für Vereine und Musikstunden finanzieren oder Velos und andere Gebrauchsgegenstände schenken und so ein Strahlen in Kinderaugen zaubern.

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Stiftung der kleinen Freuden ist in der Schweiz gemeinnützig anerkannt und registriert. Ihr Beitrag ist deshalb in der Schweiz von der Steuer absetzbar. Wir senden Ihnen gerne Ende Jahr eine Bescheinigung.

Ihre Spende kommt vollumfänglich den Kindern zugute, da wir uns alle ehrenamtlich dafür einsetzen.

Stiftung der kleinen Freuden
Monika Stephenson
Im langen Loh 178
4054 Basel
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